OpenOffice Portable 3.2.0
Die "tragbare" Version des kostenlosen Office-Pakets kommt ohne Installation aus
Open Office ist ein mit Microsoft Office vergleichbares Office-Paket zum Nulltarif. Open Office wird unter »GNU General Public License (GPL)« angeboten und ist damit auch für Unternehmen unentgeltlich einsetzbar und eine echte Alternative zu Microsoft Office. Da sich sowohl Microsoft Office Dokumente in Open Office öffnen, wie auch speichern lassen, ist ein problemloser Umstieg möglich.Open Office besteht aus der mit MS Word vergleichbaren Textverarbeitung »Writer«, dem mit MS Excel vergleichbaren Tabellenkalkulationsprogramm »Calc«, dem Modul »Impress« zum Erstellen von Präsentationen und Diashows, einer mit Access vergleichbaren Datenbankanwendung namens »Base«, dem Programm »Draw« zum Erstellen von Zeichnungen, Datenflussdiagrammen und Logos sowie »Math« zum Berechnen wissenschaftlicher Formeln.
Die "tragbare" Version von OpenOffice entspricht der normalen OpenOffice-Suite, kommt jedoch ohne Installation aus und lässt sich daher bsw. direkt von einem USB-Stick starten.
Download - Verfügbare Versionen
OpenOfficePortable_3.2.0_German.paf.exe |
Ähnliche Downloads
Ein kleiner Prozent und Zins Rechner als Zusatzt hat er noch einen kleinen Währungsrechner für Euro, Pfund, Dollar und Franken.
ElsterFormular ist das offizielle Steuerprogramm des deutschen Finanzamts, mit dem sie die Einkommensteuererklärung 2008, die Umsatzsteuererklärung 2008, die USt-Voranmeldung 2009 und Lohnsteuer-Anmeldung 2009 erstellen und an das Finanzamt übermitteln können.
Der PowerPoint Viewer 2007 öffnet PowerPoint Präsentationen der Formate PowerPoint 97, 2000, 2002, 2003 und 2007, auch wenn sie nicht die entsprechende Version von Microsoft Office installiert haben. Zudem können PowerPoint Präsentationen ausgedruckt werden.
Mit KassEx erstellen Sie im Handumdrehen Ihr Kassenbuch. Das Programm befreit Sie weitgehend von zeitraubender Schreib- und Rechenarbeit und lässt Sie auch dann nicht im Stich, wenn einmal nachträgliche Korrekturen oder Änderungen nötig werden.
Berechnung des pfändbaren Nettolohns nach § 850c ZPO (Zivilprozeßordnung) für sonstige Geldforderungen und tägliche, wöchentliche oder monatliche Lohnzahlung. Erweiterung um die ab 1.7.2005 angehobenen Pfändungsfreigrenzen.