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Berechnung des pfändbaren Nettolohns nach § 850c ZPO (Zivilprozeßordnung) für sonstige Geldforderungen und tägliche, wöchentliche oder monatliche Lohnzahlung (1995-2001, 2002-30.6.2005, ab 1.7.2005). Erweiterung um die ab 1.7.2005 angehobenen Pfändungsfreigrenzen. Einfach das Nettoeinkommen eingeben, Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen anklicken und HS Pfändung zeigt ihnen den Betrag, der ihnen vom Nettolohn abgezogen werden kann.
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